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Im Linienverkehr wird normaler oder Ferienfahrplan gefahren. Welches Unternehmen welchen Fahrplan fährt, ist auf der Internetseite des VRT ersichtlich. Über die VRT-Homepage sowie die VRT-App sind auch die Fahrpläne abrufbar. Aus den größeren Orten ist auch bei Ferienfahrplan die Erreichbarkeit aller Schulstandorte gewährleistet (ggf. mit zeitlichen Verschiebungen oder anderen Haltestellen am Abfahrts-/Zielort).

Die vorhandenen vom Landkreis beauftragten freigestellte Schüler-/Kitaverkehre werden eingestellt und nur bei Bedarf wieder eingerichtet. Der Bedarf soll durch die Schule/Kita der Kreisverwaltung mitgeteilt werden, bei der von den Eltern der Bedarf an Notbetreuung angemeldet wird.

Sofern eine Beförderung zur Notbetreuung nicht möglich ist, weil die Beförderung grds. im Linienverkehr erfolgt, der jeweilige Ort im Ferienfahrplan jedoch nicht bedient wird, erfolgt Fahrtkostenerstattung durch den Landkreis nach vorheriger Abstimmung mit der Kreisverwaltung. Es erfolgt Kostenerstattung in Höhe vergleichbarer ÖPNV-Kosten. Die Bedarfsmeldung zur Beförderung soll durch die Schule/Kita erfolgen, bei der der Bedarf der Notbetreuung angemeldet wird.

Der Landkreis behält zusammen mit den Einrichtungen, den Verkehrsunternehmen und dem VRT die Lage zur Beförderung im Blick und wird bei Bedarf entsprechend reagieren. Vorstehende Regelungen erfolgen auf Grund der Inanspruchnahme der Notbetreuung am 16.03.2020; es ist bekannt, dass sich die Bedarfe täglich bzw. wöchentlich ändern können.