Rheinland-Pfalz verlängert Teil-Lockdown: Besondere Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester
Auch wenn der Anstieg der Corona-Neuinfektionen mit den Novembermaßnahmen abgebremst werden konnte, ist die Trendwende noch nicht geschafft. Daher hat das Land Rheinland-Pfalz nach den Bund-Länder-Beratungen vergangene Woche den Teil-Lockdown verlängert.
„Genauso wie unsere Bürger und Bürgerinnen habe ich mir das anders gewünscht. Uns ist es bislang gelungen, viele Kontakte zu reduzieren. Es reicht aber noch nicht aus. Zusätzlich sind weitere Maßnahmen notwendig. Um eine Überlastung unserer Gesundheitssysteme abzuwenden, müssen wir wieder eine Inzidenz im Regelfall von maximal 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreichen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Hotels, Gaststätten sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben daher zunächst bis zum 20. Dezember 2020 geschlossen. Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels erforderlich sein werden. Dies soll vor Weihnachten noch einmal überprüft werden. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, bei reduzierter Personenzahl in den größeren Geschäften über 800 m².
Private Zusammenkünfte sind ab dem 1. Dezember 2020 über die Wintermonate auf maximal fünf Personen aus insgesamt zwei Haushalten beschränkt werden. Deren Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Für die Zeit vom 23. Dezember 2020 bis längstens 1. Januar 2021 sind Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis möglich bis maximal 10 Personen insgesamt. Auch hier zählen deren Kinder bis 14 Jahre nicht mit. In ganz Deutschland sollen, wie in Rheinland-Pfalz, die Ferien schon ab dem 19. Dezember beginnen. Die Tage vor Weihnachten sollten diejenigen, die zu Verwandtenbesuchen aufbrechen, nutzen, um sich in eine Art freiwillige Quarantäne zu begeben.
Auch die Silvesterfeier soll im kleinen Kreis möglich sein. Große Menschenansammlungen zum Silvesterfeuerwerk sind allerdings nicht erlaubt, sie könnten schnell zum Superspreading-Event werden. Daher werden öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt. Zum Jahreswechsel 2020/2021 wird empfohlen, generell auf Silvesterfeuerwerke zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden.
Da auch noch immer zu viele Infektionen in Alten- und Pflegeeinrichtungen getragen werden, sind auch hier neue Regeln erforderlich. Die Besucherzahl wird begrenzt: nur noch eine Person beziehungsweise maximal zwei Personen aus einem Hausstand pro Tag sind zugelassen. Besucher müssen zum Schutz ihrer Angehörigen eine FFP2-Maske tragen. Alle Mitarbeiter in Pflegeheimen werden wöchentlich getestet (auch die Mitarbeiter, die nicht in der Pflege tätig sind wie Hauswirtschaft, Verwaltung, Technik etc.).
Die Novemberhilfen für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und Einrichtungen werden für den Dezember verlängert. Schausteller und Marktkaufleute sind ausdrücklich eingeschlossen. Die Novemberhilfe werden in den Dezember auf Basis der Novemberhilfe verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst. Für Wirtschaftsbereiche, die in den kommenden Momenten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, wird der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängern. Dies betrifft insbesondere die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Soloselbständigen und die Reisebranche.