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Vergangene Woche ging der Schulbetrieb in Rheinland-Pfalz wieder los. Aufgrund der Corona-Pandemie machten sich zahlreiche Schüler und Eltern Sorgen um die Schülerbeförderung. „Uns liegt die Gesundheit unserer Fahrgäste sehr am Herzen. Daher haben wir die Sorgen, die uns zum Schulbeginn in Zusammenhang mit Corona zugetragen wurden, sehr ernst genommen und die Busauslastung in der Schülerspitze überprüft“, erklärt Barbara Schwarz, Geschäftsführerin des Verkehrsverbund Region Trier (VRT). Demnach fanden an den ersten beiden Schultagen des neuen Schuljahres stichprobenartig Kontrollen an den Haltestellen im VRT-Gebiet statt. Hierbei wurde festgestellt, dass entgegen der Befürchtungen Schulbusse meist nicht überfüllt sind, sondern sich die Schüler zu wenig auf die angebotenen Busse verteilen. Der VRT bittet alle Schüler, sich auf die vorhandenen Busse zu verteilen, um den Abstand besser gewährleisten zu können.

Es fahren wieder alle Busse nach Fahrplan. Es gibt keine Fahrplanänderungen durch die Corona-Pandemie und auch keine Einschränkungen hinsichtlich der Busbesetzungen. Demnach dürften die Sitzplätze und 70 Prozent der zulässigen Stehplätze bei der Schülerbeförderung in Anspruch genommen werden. Es ist aber insbesondere in den ersten Tagen eines neuen Schuljahres oft so, dass die Verteilung auf die verschiedenen Busse nicht so wie gewünscht funktioniert und insbesondere die neuen Schüler insoweit noch nicht orientiert sind. Das spielt sich in der Regel in der ersten Schulwoche ein.

Nach der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gelten die Abstandsregelungen nicht für Kontakte bei denen Personen bestimmungsgemäß zumindest kurzfristig zusammenkommen müssen, beispielsweise bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Es gilt jedoch in den Bussen wie auch an den Haltestellen die Maskenpflicht. Bei der Überprüfung stellte der VRT fest, dass sich die überwiegende Mehrheit der Fahrgäste an die Bedeckung von Mund und Nase in Bus und Bahn hält. Verstöße seien bisher Einzelfälle. Allerdings sei vielen Fahrgästen offenbar nicht bewusst, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch an Haltestellen und Bahnsteigen gilt. Dies ist ebenfalls in der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz geregelt. Der VRT bittet die Eltern, ihre Kinder über die Pflicht aufzuklären.