Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen 2021 bis zum 1. Februar 2021 möglich
Ab dem 4. Januar 2021 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2021 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 1. Februar 2021. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2021.
Die Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2021 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein Nachmelden ist nicht möglich.
Die Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer unter wip.lwk-rlp.de gestellt werden. Die Antragstellung über das WIP erleichtert durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums unter mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/ die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit.
Die Fördersätze für Neuanpflanzungen lauten wie folgt:
- Maßnahmen 31 und 41: 10.000 €/ha (moderne Drahtrahmenanlage in Flachlagen)
- Maßnahmen 32 und 42: 19.000 €/ha (moderne Drahtrahmenanlage in Steillagen)
- Maßnahmen 34 und 44: 21.000 €/ha (moderne Drahtrahmenanlage in Steilst- und Terrassenlagen)
- Maßnahmen 33 und 43: 9.000 €/ha (moderne extensive Anlagen)
- Maßnahme 51: 32.000 €/ha (terrassierten Handarbeitsmauersteillagen)
- Maßnahme 52 und 62: 6.000 €/ha (Neuanpflanzung bei Weiternutzung des Materials)
- Maßnahme 53: 24.000 €/ha (moderne Drahtrahmenanlage auf Querterrassen)
Die Maßnahmen 52 und 62 bieten den Winzern die Möglichkeit, eine vorhandene Unterstützungsvorrichtung weiter zu verwenden beziehungsweise gebrauchtes Material einzusetzen. Damit kann der inzwischen hohen Lebensdauer der Materialien sowie der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden.
Die Maßnahme 53 beinhaltet die Verbesserung der Bewirtschaftung durch Umstellung von Steillagenbewirtschaftung auf Querterrassierung beziehungsweise Anlegen von Querterrassen mit Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage und Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen außerhalb der Förderung in der Flurbereinigung.
Ansprechpartner für Fragen zur Umstrukturierung bei der Kreisverwaltung sind: Gabriela Heinze, Tel.: 06571 14-2365, E-Mail: Gabriela.Heinze[at]bernkastel-wittlich.de und Sebastian Wagner, Tel.: 06571 14-2417, E-Mail: Sebastian.Wagner[at]bernkastel-wittlich.de.