Veranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen wieder erlaubt
Gestern Abend hat die Landesregierung die achte Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht. Ab Mittwoch, 27. Mai 2020, sollen unter Beachtung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen gemäß den jeweiligen Hygienekonzepten folgende Bereiche wieder öffnen dürfen:
- Theater, Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser und Kleinkunstbühnen
- Sport im Innenbereich
- Fitnessstudios und Tanzschulen
- Freibäder
- Flohmärkte, Sondermärkte und ähnliche Märkte im Freien
- Zirkusse und ähnliche im Freien betriebene Einrichtungen
- Spielhallen und Spielbanken
Zudem dürfen Veranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen unter Beachtung der notwendigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen wieder stattfinden. Hier sind insbesondere das Abstandsgebot, die Personenbegrenzung und die Kontakterfassung zu beachten.
Wegen der sehr niedrigen Zahl der Neuinfektionen der vergangenen Woche hat die Landesregierung zudem entschieden, die Sperrzeiten in der Gastronomie um eine halbe Stunde auf 22:30 Uhr zu verlängern und eine Abgabe von Speisen und Getränken an Theken in der Gastronomie oder in Anreichen in Hotels beim Frühstück zu ermöglichen.