Wer ehren- oder nebenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist, muss unter bestimmten Voraussetzungen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dies trifft auch auf Personen zu, die in Vereinen ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit leisten.
Das Jugendamt Bernkastel-Wittlich will die...