Das Bundesministerium der Gesundheit hat bestimmt, dass sämtliche Reiserückkehrer aus Risikogebieten verpflichtet sind, sich nach Beendigung der Reise, der zuständigen Behörde als Rückkehrer mit Adresse und Kontaktdaten zu melden, 14 Tage in die häusliche Quarantäne zu begeben, oder alternativ nach...