Zur frühzeitigen Erkennung der klassischen Geflügelpest wurden im Dezember 2005 für bestimmte Geflügelhaltungen die Bestimmungen der Geflügelpestverordnung erweitert. Betroffen sind sämtliche Halter von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse)...