Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich weist darauf hin, dass es nach den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres verboten ist, im Außenbereich Hecken oder Gebüsche zu roden, abzuschneiden, zurückzu-schneiden oder abzubrennen.
...