Nach dem Waffengesetz muss jeder, der Schusswaffen und Munition besitzt, die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen können. Darauf weist Walter Gangolf, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung der...