Im Weinbau fallen bei Rodungsarbeiten oder beim „Ausflicken“ imprägnierte Rebpfähle an. Solche Rebpfähle sind als gefährliche Abfälle eingestuft. Das Verbrennen von imprägnierten Pfählen ist nicht erlaubt. Dabei ist es unerheblich, ob die Pfähle teeröl- oder kesseldruckimprägniert wurden....