Im März diesen Jahres ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dadurch ist unter anderem geregelt, dass bei Kindern, die Kitas besuchen ein ausreichender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachzuweisen ist. Gleiches gilt, wenn bestimmte Erkrankungen vorliegen, die gegen eine Impfung...