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Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, soweit diese gewerblich zur Güterbeförderung genutzt werden, und Omnibussen mit mehr als acht Fahrgastplätzen müssen ihre Lenk- und Ruhezeiten mit Hilfe eines Kontrollgerätes aufzuzeichnen. Seit dem 1. Mai 2006 sollen die Zeiten mit digitalen Kontrollgeräten aufgezeichnet werden. Die Einführung gilt für Neufahrzeuge, die ab dem 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen werden. Fahrzeuge, die zu diesem Zeitpunkt bereits zum Verkehr zugelassen sind, können weiterhin mit analogen Kontrollgeräten betrieben werden. Hier werden die Lenk- und Ruhezeiten auf Schaublättern (Tachoscheiben) erfasst.

Zur Bedienung des digitalen Kontrollgerätes sind Fahrer-, Unternehmens-, Werkstatt- und Kontrollkarten notwendig. Anträge für diese Karten (außer Kontrollkarten) können  beim Fachbereich Verkehr und Zulassung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gestellt werden.

Entsprechende Anträge nehmen auch die Bürgerberatung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, die örtlichen Ordnungsbehörden der Verbandsgemeindeverwaltungen Thalfang am Erbeskopf und Traben-Trarbach und der Gemeindeverwaltung Morbach sowie die Zulassungsstelle Bernkastel-Kues (im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues) entgegen.

Grundbedingung für die Ausstellung ist der Hauptwohnsitz der Fahrerin, des Fahrers beziehungsweise der Unternehmenssitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich.

1. Fahrerkarte
(Gültigkeit = 5 Jahre)


Eine Fahrerkarte benötigt jede Fahrerin und jeder Fahrer eines mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüsteten Fahrzeuges für die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten auf der Karte und in dem Kontrollgerät.
Voraussetzung: Besitz eines EU-Kartenführerscheins sowie der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse für LKW oder Bus (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE). Inhaber eines alten grauen oder rosafarbenen Führerscheines müssen diesen in einen EU-Kartenführerschein umtauschen, bevor eine Fahrerkarte ausgestellt werden kann. (Gebühr 24 Euro). Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich, da eine Unterschrift zu leisten ist.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • 1 Passbild
  • Führerschein, soweit dieser nicht vom Fachbereich Verkehr und Zulassung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ausgestellt wurde.

Für die Erteilung einer Fahrerkarte wird bis zum 30. März 2007 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 39 Euro erhoben. Diese Gebühr erhöht sich für Anträge, die ab dem 2. April 2007 gestellt werden, auf 42,55 Euro.

2. Unternehmenskarte
 (Gültigkeit = 5 Jahre)


Zum Herunterladen bzw. Kopieren der im Kontrollgerät aufgezeichneten Lenk- und Ruhezeiten benötigt jeder Unternehmer eine oder mehrere Unternehmenskarten. Der Antrag ist durch den Unternehmer oder einen Vertretungsbefugten oder eine bevollmächtigte Person persönlich zu stellen. Unternehmenskarten werden nicht auf eine natürliche Person sondern auf das Unternehmen ausgestellt. Bei der Antragstellung sind eine Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Vertretungsvollmacht sowie ein Identitätsnachweis des Antragstellers vorzulegen. Für die Erteilung einer Unternehmenskarte wird bis zum 30. März 2007 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 39,55 Euro erhoben. Diese Gebühr erhöht sich für Anträge, die ab dem 2. April 2007 gestellt werden, auf 42,55 Euro.

3. Werkstattkarte
(Gültigkeit = 1 Jahr)


Für die Reparatur, Wartung und Einstellung des digitalen Kontrollgeräts benötigt der Techniker/die Technikerin eine Werkstattkarte. Antragsberechtigt sind die nach § 57b Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Kontrollgeräten sowie Fahrzeughersteller. Die Anerkennung der Werkstätten erfolgt durch das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe, Landesverband Rheinland e.V., Postfach 300828, 56029 Koblenz, Tel.: 0261/9472512. Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Technikers/der Technikerin erforderlich.
Voraussetzungen:
Nachweis über die Anerkennung der Werkstatt nach § 57b StVZO
Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Schulung durch den Techniker/ die Technikerin. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis des Technikers/der Technikerin
  • Arbeitsvertrag
  • Gewerbeanmeldung sowie Angaben zum Unternehmen das Kontrollgeräte einbaut, wartet oder repariert.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Für die Erteilung einer Werkstattkarte wird bis zum 30. März 2007 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 45,55 Euro erhoben. Diese Gebühr erhöht sich für Anträge, die ab dem 2. April 2007 gestellt werden, auf 48,55 Euro.

4. Kontrollkarte

Zum Herunterladen bzw. Kopieren der im Kontrollgerät aufgezeichneten Lenk- und Ruhezeiten zu Kontrollzwecken durch Beamte der Polizei oder der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr (BAG).

Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, das die Kontrollgerätekarten herstellt, hat den Fahrerlaubnisbehörden bundesweit mitgeteilt, dass die Erhöhung der Herstellungskosten je Karte um drei Euro auf Grund von Sachinvestitionen, der Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie der Steigerung von Sachkosten erforderlich ist. Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass der Gebührenanteil für die Fahrerlaubnisbehörde nicht erhöht wurde.