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Martinsfeuer gehören zum Brauchtum unserer Region. Im Gedenken an den heiligen Martin ziehen Kinder und Jugendliche in einer Lichterprozession zu dem Martinsfeuer. Das Holz dafür wird oft von Jugendlichen eingesammelt, wobei auch Erwachsene Hölzer zu den Feuerstellen fahren. Beim Abbrennen des Feuers sollen keine Gefährdungen für Umwelt und Menschen entstehen. Es ist darauf zu achten, dass die Nachbarschaft beziehungsweise Umwelt nicht durch Funkenflug oder Rauch belästigt oder gefährdet wird.

Der Abfallberater der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Stefan Lex, weist darauf hin, dass der Veranstalter dafür verantwortlich ist, dass nur unbehandelte Hölzer (Naturhölzer) verbrannt werden. Der Veranstalter ist für Schäden, die durch das missbräuchliche Abbrennen ungeeigneter Stoffe entstehen, haftbar. Das Abbrennen von beschichtetem Holz, Möbelteilen, imprägnierten Hölzern und Rebpfählen ist nicht zulässig. „Es dürfen keine Altreifen oder Kunststoffteile, insbesondere keine Sprayflaschen, verbrannt werden“, betont Lex.

Die Brandstelle und die Holzmenge sind so zu wählen, dass das Feuer nicht außer Kontrolle geraten und die umgebende Vegetation schädigen kann. Der Platz für das Martinsfeuer muss vorab mit der zuständigen Feuerwehr und der Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung abgestimmt werden. Das Abbrennen muss von geeigneten Personen (in der Regel Feuerwehrleute) beaufsichtigt werden. Es müssen geeignete Materialien und Geräte verfügbar sein, um einen ungewollten Brand durch übergreifende Flammen oder Funkenflug zu löschen. Beim Verlassen der Brandstelle muss sichergestellt sein, dass von dieser keine Gefahr mehr ausgehen kann.

Wenn die vorgenannten Hinweise berücksichtigt werden und das Wetter mitspielt, steht einer schönen Veranstaltung nichts mehr im Wege. Der Abfallwirtschaftsbetrieb wünscht allen Teilnehmern eine gelungene Martinsfeier.