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Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich versendet in den nächsten Tagen die Abfallgebührenbescheide. Die Abfallgebühren setzen sich aus einer Jahresgrundgebühr für 2009 und den Gebühren für Zusatzleerungen des Vorjahres 2008 zusammen.

Die Jahresgrundgebühr richtet sich nach der Zahl und Größe der benutzten Mülltonnen. Mit ihr werden zwölf Leerungen, die nach Bedarf im Jahresverlauf 2009 in Anspruch genommen werden können, abgegolten. Weiterhin sind in der Grundgebühr die Kosten der Sammlung und Entsorgung von Altpapier, Sperrmüll, Elektroschrott und Problemmüll sowie die Kosten des Betriebes der Grüngutannahmestellen berücksichtigt.

Da die Restabfallsammlung nicht nur einmal pro Monat durchgeführt wird, sondern die Sammelfahrzeuge im Zwei-Wochen-Rhythmus fahren, besteht die Möglichkeit, den Abfallbehälter bis zu 26 Mal im Jahr leeren zu lassen. Wird eine Mülltonne öfters als zwölf Mal im Jahr geleert, so werden die darüber hinausgehenden Behälterleerungen auf dem Abfallgebührenbescheid als Zusatzentleerungen in Rechnung gestellt. Da die Zusatzentleerungen in 2008 durchgeführt worden sind, wird auch der in 2008 geltende Gebührensatz erhoben.

Manche Haushalte stellen den Müllbehälter im Vier-Wochen-Rhythmus zur Leerung bereit. Unter Berücksichtigung der 52 Kalenderwochen kommt es in diesem Fall zu dreizehn Leerungen im Jahr (zwölf „Freileerungen“ und eine gebührenpflichtige Zusatzleerung). Die Zählung der Leerungen erfolgt automatisch während des Entleerens der Mülltonnen. Die Mülltonnen sind mit einem Transponder und die Sammelfahrzeuge mit einem Lesechip ausgestattet.
Die Abfallgebühren werden in zwei Raten zum 1. April und zum 1. Oktober erhoben. Mit der ersten Rate der Abfallgebühr zum 1. April 2009 werden die halbe Jahresgrundgebühr sowie die Gebühren für Zusatzentleerungen in 2008 unter Berücksichtigung weiterer offener Beträge fällig.
Zum 1. Oktober 2009 ist die zweite Hälfte der Jahresgrundgebühr fällig. Diese zweite Rate wird nicht durch einen gesonderten Bescheid eingefordert. Um Mahnungen wegen vergessener Überweisungen zu vermeiden, wird auf die Möglichkeit des Lastschrifteinzugsverfahrens hingewiesen. Entsprechende Vordrucke beziehungsweise Überweisungsträger sind dem Gebührenbescheid beigefügt.

Landrätin Läsch-Weber freut sich, dass die Abfallgebühren gesenkt werden konnten und die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises dadurch finanziell entlastet werden. Die Gebührensenkung war aufgrund neu abgeschlossener Sammel- und Verwertungsverträge sowie der mittlerweile günstigeren Entsorgungskosten durch die Trocknung des Restmülls möglich. „Im Landkreis Bernkastel-Wittlich sind die Abfallgebühren vergleichsweise günstig. In Rheinland-Pfalz hatten beim letzten Gebührenvergleich 2007 nur fünf Gebietskörperschaften niedrigere Abfallgebühren. 29 Städte und Landkreise müssen zum Teil wesentlich höhere Abfallgebühren erheben“, unterstreicht Beate Läsch-Weber.

Fragen zur An- und Abmeldung sowie zum Tausch von Müllgefäßen, Änderungen in der Bankverbindung oder bei Eigentümerwechsel sind an die nachfolgend genannten Ansprechpartnerinnen zu richten. Dabei sind das Kassenzeichen (siehe Gebührenbescheid) und die Behälter-Nummer (siehe Aufkleber an der Seite der Mülltonne) immer anzugeben. Die Ansprechpartnerinnen sind wie folgt zu erreichen:

Erfahrungsgemäß besteht ein hoher Beratungsbedarf in den Tagen nach der Zustellung der Bescheide. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebes bitten daher um Verständnis, wenn die Telefone öfters besetzt und die Ansprechpartnerinnen nicht sofort zu erreichen sind.