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In den nächsten Tagen werden die Abfallgebührenbescheide zugestellt. Die Abfallgebühren setzen sich aus einer Jahresgrundgebühr für 2008 und einer Gebühr für Zusatzleerungen des Vorjahres (2007) zusammen. Die Abfallgebühren werden in zwei Raten (zum 1. April und zum 1. Oktober) erhoben. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich sind die Abfallgebühren vergleichsweise niedrig. In Rheinland-Pfalz hatten beim letzten Gebührenvergleich 2006 nur fünf Gebietskörperschaften günstigere Gebühren, in dreißig Städten und Kreisen hingegen lagen die Gebühren höher.

Die Zählung der Leerungen erfolgt automatisch während des Entleerens der Mülltonnen. Die Mülltonnen sind mit einem Transponder und die Sammelfahrzeuge mit einem Lesechip ausgestattet. Das System erlaubt, dass die Mülltonnen - zum Beispiel beim unvollständigen Entleeren – nochmals gekippt werden können, ohne dass eine zusätzliche Leerung gezählt wird.
Die Jahresgrundgebühr richtet sich nach der Zahl und Größe der benutzten Mülltonnen. Mit ihr werden zwölf Leerungen, die nach Bedarf im Jahresverlauf 2008 in Anspruch genommen werden können, abgegolten. Weiterhin sind in der Grundgebühr die Kosten der Sammlung und Verwertung von Altpapier, Sperrmüll, Elektroschrott, Problemmüll, Grünschnitt sowie der Betrieb der Wertstoffannahmestellen und die Entsorgungskosten berücksichtigt.

Die Gebühren für Zusatzleerungen des Vorjahres beinhalten die Kosten für Leerungen im Kalenderjahr 2007 für Behälter, die mehr als zwölf Mal geleert wurden. Manche Haushalte stellen den Müllbehälter im Vier-Wochen-Rhythmus zur Leerung bereit. Unter Berücksichtigung der 52 Kalenderwochen kommt es in diesem Fall zu 13 Leerungen im Jahr (zwölf „Freileerungen“ und eine gebührenpflichtige Zusatzleerung).

Mit der ersten Rate der Abfallgebühr zum 1. April 2008 werden die halbe Jahresgrundgebühr sowie die Gebühren für Zusatzentleerungen in 2007 unter Berücksichtigung weiterer offener Beträge fällig. Zum 1. Oktober 2008 ist die zweite Hälfte der Jahresgrundgebühr fällig. Diese zweite Rate wird nicht durch einen gesonderten Bescheid eingefordert. Um Mahnungen bei vergessenen Überweisungen zu vermeiden, wird auf die Möglichkeit des Lastschrifteinzugsverfahrens hingewiesen. Entsprechende Vordrucke beziehungsweise Überweisungsträger sind dem Gebührenbescheid beigefügt.
Fragen zur  An- und Abmeldung sowie zum Tausch von Müllgefäßen, Änderungen in der Bankverbindung, oder bei Eigentümerwechsel können an die nachfolgend genannten Ansprechpartnerinnen gerichtet werden. Dabei sind das Kassenzeichen (siehe Gebührenbescheid) und die Behälter-Nummer (siehe Aufkleber an der Seite der Mülltonne) anzugeben.

Die Ansprechpartnerinnen sind wie folgt zu erreichen:
Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues,
Thalfang, Traben-Trarbach und Manderscheid:
Marlies Heinz, Tel.: 06571/14308, Fax: 06571/940176,
E-Mail: Marlies.Heinz[at]Bernkastel-Wittlich.de

Verbandsgemeinden Kröv-Bausendorf,
Neumagen-Dhron und Wittlich-Land:
Bettina Zender, Tel.: 06571/14492, Fax: 06571/940020,
E-Mail: Bettina.Zender[at]Bernkastel-Wittlich.de.

Gemeinde Morbach sowie der Stadt Wittlich: 
Aline Hoffmann, Tel.: 06571/14335, Fax: 06571/940115,
E-Mail: Aline.Hoffmann[at]Bernkastel-wittlich.de

Erfahrungsgemäß besteht ein hoher Beratungsbedarf in den Tagen nach Zustellung der Bescheide. Die Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebes bitten daher um Verständnis, wenn die Telefone öfters besetzt und die Ansprechpartnerinnen nicht sofort zu erreichen sind.