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Wenn im Frühling die Tage länger werden und die Natur erwacht, dann ist auch für Kröten und Molche die Zeit der Winterruhe beendet. Die Tiere, die den Winter eingegraben im Waldlaub und in Erdhöhlen verbracht haben, warten auf den richtigen Zeitpunkt, ihre Wanderung zum Laichgewässer zu beginnen. Milde Nachttemperaturen und feuchte Witterungsverhältnisse sind ideale Voraussetzungen für den Beginn dieser Reise. Kröten sind ortsgebunden. Zur Laichablage kehren sie stets in das Gewässer zurück, in dem sie geboren wurden. Dabei legen die Kröten bis zu vier Kilometer zurück. Doch nur ein Teil der Tiere erreicht das Ziel, denn viele müssen bei der Überquerung von Straßen ihr Leben lassen.

Um Kröten und Molche bei ihrer Wanderung vor dem sicheren Verkehrstod zu bewahren, haben sich im Landkreis Bernkastel-Wittlich die ortsansässigen Naturschutzverbände und zahlreiche freiwillige Helfer dem Schutz der Amphibien angenommen. Sie stellen Schutzzäune auf, die verhindern, dass die Kröten die Straße überqueren. Die Tiere laufen an den Zäunen entlang und fallen in die alle 20 Meter eingegrabenen Eimer. Hier werden sie von den Helfern geborgen und über die Straße getragen.

Diese mühevolle Arbeit können die Autofahrer unterstützen, in dem sie die betroffenen Straßenabschnitte, insbesondere während der Dämmerung und den Nachtstunden, meiden oder zumindest langsam fahren und auf Helfer und Hinweisschilder achten.

Auf folgenden Straßenabschnitten ist im Landkreis in erhöhtem Maße mit Amphibienwanderungen zu rechnen: L 47 zwischen Osann und Klausen, L 55 zwischen Bombogen und Ürzig, L 60 und K 13 zwischen der Ortslage Landscheid und Gut Heeg, K 21 zwischen Wittlich und Plein, K 23 Ortsausgang Lüxem Richtung Flussbach, K 37 zwischen Bruch und Gladbach, K 93 zwischen Monzelfeld und Ortsteil Annenberg, K 41 Ortsausgang Dodenburg Richtung Gladbach am Hofgut Weyers, K 42 vor der Ortslage Niersbach, K 105 Ortsausgang Wederath Richtung Kommen und K 135 zwischen Bengel und Kröv.