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Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein Hilfe für Kinder in Not e.V. mit Sitz in Herne/Nordrhein-Westfalen mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung jegliche Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz untersagt. Der Verein kann noch Rechtsmittel gegen das Verbot einlegen.

Der Verein Hilfe für Kinder in Not e.V. führt erlaubnispflichtige Straßensammlungen mittels Spendenbüchsen in Rheinland-Pfalz durch, ohne jedoch im Besitz der hierfür erforderlichen Sammlungserlaubnis zu sein. Zudem ist nach dem Ergebnis der sammlungsrechtlichen Überprüfung -insbesondere auch wegen Zweifeln an der sammlungsrechtlichen Zuverlässigkeit verantwortlicher Personen des Vereins- keine genügende Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Spendensammlungen und die zweckentsprechende Verwendung der Spendengelder gegeben.

Sollten dennoch Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz im Namen des „Hilfe für Kinder in Not e.V.“ mit Sitz in Herne bekannt werden, bittet die ADD in Trier um sofortige Mitteilung.