ADD untersagt Spendensammlungen
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein „friends4africa e.V.“ mit Sitz in Wörth am Rhein mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung Spendensammlungen und öffentliche Aufrufe zu Geldspenden in Rheinland-Pfalz untersagt. Der Verein kann noch Rechtsmittel gegen die Verbotsverfügung einlegen.
Friends4africa e.V. führt öffentliche Spendenaufrufe unter anderem mittels Spendendosen und Warenverkäufen durch und wirbt bei Informationsveranstaltungen unter anderem um Geldspenden für Hilfsprojekte in Ruanda/Afrika.
Trotz mehrfacher Aufforderungen ist der Verein seinen gesetzlichen Auskunftspflichten im sammlungsrechtlichen Verfahren nur unzureichend nachgekommen, sodass derzeit keine Gewähr für eine einwandfreie und zweckentsprechende Verwendung der Geldspenden gegeben ist.
Der Verein wurde darüber hinaus verpflichtete, alle rheinland-pfälzischen Dauerspender über das sofort vollziehbare Sammlungsverbot schriftlich zu informieren und den Einzug von Geldspenden zu stoppen.
Sollten in Rheinland-Pfalz weiterhin Geldspendensammlungen und Spendeneinzüge im Namen friends4africa e.V. festgestellt werden, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.