ADD verbietet Werbung für Hilfsorganisation
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz, hat dem Verein „Organisation für Not-leidende Kinder e.V. (ONK)“ mit Sitz in Wismar/Mecklenburg-Vorpommern und Geschäftssitz im hessischen Allendorf mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung Spendensammlungen und die Einwerbung von Fördermitgliedern in Rheinland-Pfalz untersagt.
Die Organisation für Notleidende Kinder e.V. (ONK) führt öffentliche Spendenaufrufe durch und lässt durch Werbeagenturen Fördermitglieder werben. Nach umfangreicher sammlungsrechtlicher Prüfung ist der ADD im Überprüfungszeitraum insgesamt keine angemessene Verwendung der Sammlungserträge für die in der Öffentlichkeit beworbenen Hilfsdienste nachgewiesen worden. Insbesondere die hohen Kosten für Werbung und Verwaltung sowie die mangelnde Bereitschaft, eine satzungsgemäße Zuordnung der Kosten für die in der Schweiz und in Liechtenstein beauftragten Unternehmen vorzunehmen, führten zu erheblichen sammlungsrechtlichen Zweifeln an einer zweckentsprechenden Verwendung der Sammlungserträge. Der Verein wurde darüber hinaus verpflichtet, alle rheinland-pfälzischen Fördermitglieder über das sofort vollziehbare Sammlungsverbot schriftlich zu informieren und den Einzug von Förderbeiträgen sowie Geldspenden zu stoppen.
Sollten in Rheinland-Pfalz weiterhin Spendensammlungen und Spendeneinzüge im Namen der Organisation für Notleidende Kinder E.V. (ONK) erfolgen, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.