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Auf Grund einer Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung berechtigt die Fahrerlaubnis Klasse L nun zum Führen von Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h (bisher 32 km/h). Einer Umschreibung von Kartenführerscheinen, auf denen die Klasse L eingetragen ist, bedarf es nicht.

Die Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich weist ausdrücklich darauf hin, dass zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h bis 60 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, die Fahrerlaubnis-Klasse T erforderlich ist. Während die neue Fahrerlaubnis der Klasse L in der alten Fahrerlaubnis der Klasse 3 enthalten ist, trifft dieses nicht auf die Klasse T zu.

Inhabern von alten grauen oder rosafarbenen Führerscheinen der Klasse 3, die Fahrzeuge der vorstehend beschriebenen Klasse T im Rahmen der Land- oder Forstwirtschaft oder in Ausübung des Weinbaus führen müssen, wird daher zur Vermeidung von Rechtsnachteilen (zum Beispiel Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis) dringend empfohlen, die Umstellung des alten Führerscheines in einen Kartenführerschein zu beantragen und hierbei die prüfungsfreie Erteilung der Klasse T mit zu beantragen. Hierbei ist die Tätigkeit in Land- oder Forstwirtschaft beziehungsweise im Weinbau nachzuweisen. Bei entsprechendem Nachweis wird die Klasse T im Rahmen der Umstellung eines alten Führerscheins in einen Kartenführerschein prüfungsfrei erteilt.

Zur Umstellung eines alten Führerscheins in einen neuen Kartenführerschein ist die Vorlage eines neuen Passfotos mit biometrischen Gesichtsmerkmalen erforderlich. Die Gebühr beträgt 29,10 Euro. Es ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, da eine Unterschrift zu leisten ist, die zur Herstellung des Kartenführerscheins benötigt wird. 

Anträge nehmen entgegen:

  • die Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
  • die Bürgerberatung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
  • die Gemeindeverwaltung Morbach
  • die Verbandsgemeindeverwaltungen Bernkastel-Kues, Kröv-Bausendorf, Manderscheid, Thalfang am Erbeskopf und Traben-Trarbach 

Ansprechpartner in der Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich sind Heike Anger, Tel.: 06571/14-2481, Mechthild Hennen, Tel.: 06571/14-2334 oder Renate Hock, Tel.: 06571/14-2473,   E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]Bernkastel-wittlich.de.