Änderungen im Agrarantrag für durch Hochwasser betroffene landwirtschaftliche Flächen
Wenn landwirtschaftliche Nutzflächen durch das Extremwetterereignis betroffen sind, sollten die Landwirte prüfen, inwieweit hier Änderungen an den im Agrarantrag 2021 gemeldeten Flächen notwendig werden. Innerhalb einer Frist von 15 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruchsberechtigte hierzu in der Lage ist, muss dann das Schadensereignis der Kreisverwaltung gemeldet werden.
Bezüglich der Schäden der Kulturen ist je nach Art und Verwendung des Aufwuchses zu überprüfen, ob eine Verwertung nach der Überschwemmung noch möglich ist.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Teams Landwirtschaft und Weinbau bei der Kreisverwaltung.