Anträge auf Lernmittelfreiheit bis 15. März einreichen
Im Januar werden in den kreiseigenen Schulen die Anträge auf Lernmittelfreiheit zur kostenlosen Ausleihe von Schulbüchern für das Schuljahr 2014/15 an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt. Das dem Antrag beigefügte Merkblatt enthält wichtige Hinweise auf die für eine Bewilligung vorzulegenden Nachweise und Angaben, die Antragsteller unbedingt zu beachten haben.
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich, als Schulträger weiterführender Schulen, weist darauf hin, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit am 15. März 2014 endet. Alle Eltern, die einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen wollen, müssen daher den Antrag bis zu diesem Datum bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, einreichen. Der Schulträger weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem 15. März eingehende Anträge nur noch in begründeten Ausnahmefällen wie bei Schulwechslern oder Klassenwiederholern angenommen werden.
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