Anträge auf Lernmittelfreiheit bis 16. März 2015 einreichen
Im Januar werden in den kreiseigenen Schulen die Anträge auf Lernmittelfreiheit zur kostenlosen Ausleihe von Schulbüchern für das Schuljahr 2015/16 an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt.
Das dem Antrag beigefügte Merkblatt enthält wichtige Hinweise auf die für eine Bewilligung vorzulegenden Nachweise und Angaben, die Antragsteller unbedingt zu beachten haben.
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich, als Schulträger weiterführender Schulen, weist darauf hin, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit am 16. März 2015 endet. Alle Eltern, die einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen wollen, müssen daher den Antrag bis zu diesem Datum bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, oder bei der jeweiligen Schule einreichen. Der Schulträger weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem 16. März eingehende Anträge nur noch in begründeten Ausnahmefällen wie bei Schulwechslern oder Klassenwiederholern angenommen werden.