Anträge für Beihilfen zur Umstrukturierung von Rebflächen
Ab sofort können wieder Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung von Rebflächen nach der EU-Weinmarktordnung für Maßnahmen in Flurbereinigungsgebieten mit Pflanzung im Jahre 2006 gestellt werden. Die Anträge müssen bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Wittlich bis zum 15. April 2006 eingereicht werden. Später eingehende Anträge können für die Pflanzperiode 2006 nicht mehr berücksichtigt werden. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen förderfähig:
1. Verbesserung der Bewirtschaftung von Wiederbepflanzungsflächen nach durchgeführter Bodenordnung (Maßnahmen 19 und 20) und Reduzierung des Ertragspotenzials in Flachlagen sowie Steil- und Steilstlagen durch Erstellung einer modernen Rebanlage.
Förderfähig sind Wiederanpflanzungen (Erstellung einer neuen Rebanlage mit Drahtrahmenerziehung in Flach- und Steillagen oder einer neuen Rebanlage auch mit anderer Erziehungsform in Steilstlagen) nur auf solchen Flächen, die im Flurbereinigungsplan als Weinbauflächen ausgewiesen sind oder sich aus der Mitteilung der vorläufigen Besitzeinweisung als solche ergeben. Förderfähig sind nur die für das Land Rheinland-Pfalz zum Zeitpunkt der Antragstellung klassifizierten Rebsorten sowie Rebsorten in genehmigten Anbaueignungsversuchen. Zulässig ist nur die Pflanzung von Pfropfreben außer Pfropfreben auf der Unterlage 26G auf allen rechtmäßig zu bestockenden Rebflächen.
2. Verbesserung der Bewirtschaftung von Steil- und Steilstlagen durch Schaffung deutlich größerer Bewirtschaftungseinheiten als moderne Drahtrahmenanlagen in Bodenordnungsverfahren (Maßnahme 22)
Die Verbesserung wird durch die wesentlich größeren Bewirtschaftungseinheiten erreicht. Gleichzeitig wird die Erhaltung von wertvollen Steillagenflächen gefördert und damit auch der Ausbreitung von Rebenkrankheiten und Schädlingen entgegengewirkt.
Das Antragsverfahren 2006/2007 für die Umstrukturierung von Rebflächen außerhalb von Flurbereinigungsgebieten für die Pflanzperiode 2007 wird wegen der noch fehlenden Finanzierungszusage der EU voraussichtlich frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2006 eröffnet werden. Antragsformulare sind bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Wittlich, Fachbereich 51, Edmund Hohns, Tel.: 06571/14417, E-Mail: edmund.hohns[at]bernkastel-wittlich.de erhältlich.