Anträge für Pflanzungen bis zum 29. Januar stellen
Zur Zeit läuft das Antragsverfahren für die Pflanzung im Jahre 2010. Das Antragsverfahren endet am Freitag, dem 29. Januar 2010. Darauf macht der Leiter des Fachbereichs Landwirtschaft und Weinbau, Edmund Hohns aufmerksam.
Antragsteller mit Betriebssitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich müssen die Anträge bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, stellen. Förderfähig ist die Verbesserung der Bewirtschaftung durch Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage in Flach- und Steillagen mit Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die veränderten Klimabedingungen beziehungsweise die Verbesserung der Bewirtschaftung durch Erstellung einer modernen Weinbergsanlage in Steilst- und Terrassenlagen. Ebenso ist die Erstellung einer modernen, extensiv zu bewirtschaftenden Rebanlage mit Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingen förderfähig.
Die Mindestfläche je Bewirtschaftungseinheit beträgt in Flachlagen 10 Ar, in Steil- und Steilstlagen sogar nur 5 Ar. Während in Flachlagen eine Mindestzeilenbreite von 2 Meter und in Steillagen eine Mindestzeilenbreite von 1,80 Meter eingehalten werden muss, ist in Steilstlagen keine Mindestzeilenbreite mehr vorgeschrieben. Es können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt werden.
Die Antragsunterlagen können bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, angefordert werden. Auch bei Rückfragen zum Antragsverfahren wenden sich Interessierte bitte an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Edmund Hohns, Tel.: 06571/14417, Fax: 06571/940417, E-Mail: Edmund.Hohns[at]Bernkastel-Wittlich.de.