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Das Antragsverfahren für die Agrarförderungsmaßnahmen Betriebsprämien 2007, Prämie für Eiweißpflanzen und Energiepflanzen/Schalenfrüchte 2007, Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten (AGZ) 2007, Weitergewährung der Zuwendungen in den Flankierenden Maßnahmen/Agrarumweltprogrammen (FUL/PAULa) 2007 sowie der Steil- und Steilstlagenförderung 2007 ist eröffnet.

Alle Antragsteller, die im Vorjahr einen Antrag für eine der oben genannten Agrarfördermaßnahmen gestellt haben, erhalten die Unterlagen für das Antragsjahr 2007 mit der Post zugesandt. Wer bis zum 24. März keine Antragsunterlagen mit der Post erhalten hat, sollte sich um Nachteile zu vermeiden, umgehend an Sven Schermann von der  Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, Tel.: 06571/14421, E-Mail: Sven. Schermann[at]Bernkastel-Wittlich.de wenden.

Die Antragsunterlagen zur Agrarförderung 2007 mit den jeweiligen Anlagen zum Antrag sind zusammen mit dem fortgeführten Flächennachweis 2007 bis spätestens 15. Mai 2007 wieder bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich einzureichen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine verspätete oder unvollständige Vorlage des Antrages Agrarförderung 2007 mit den entsprechenden Anlagen und dem Flächennachweis 2007 in der Regel zur Ablehnung der Förderung führt. Es wird daher eindringlich darum gebeten, die Anträge und Flächennachweise sorgfältig und vollständig auszufüllen, da unterlassene beziehungsweise unrichtige Angaben nicht nur zu einer fehlerhaften Bearbeitung führen, sondern auch noch erhebliche Sanktionen für die Antragsteller auslösen können.

Inhaber von Zahlungsansprüchen, die im vergangenen Jahr keinen Antrag auf Betriebsprämie gestellt haben und im Jahre 2007 wieder einen entsprechenden Antrag stellen möchten, sollten sich kurzfristig mit der Kreisverwaltung in Verbindung setzen, um die entsprechenden Antragsunterlagen zu erhalten.
Antragsteller, die noch zusätzliche Antragsformulare wie zum Beispiel für die Antragstellung zum „Anbau nachwachsender Rohstoffe auf konjunkturell stillgelegten Flächen“ beziehungsweise für die „Beihilfe für Energiepflanzen“ oder Anträge zur „Festsetzung und Zuweisung von Zahlungsansprüchen für Fälle in besonderer Lage benötigen“, wenden sich ebenfalls an die Kreisverwaltung.

Für die Beantwortung von weiteren Fragen zur Antragstellung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau – gerne zur Verfügung.