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Viele Eltern zahlen für ihre Kinder, da sich diese noch in der Ausbildung befinden und werden mit Unterhaltsansprüchen für ihre Eltern konfrontiert, wenn diese aufgrund Pflegebedürftigkeit in ein Pflegeheim müssen und die eigene Rente und das eigene Vermögen hierfür nicht ausreichen.

Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Gabriele Kretz, hat in Kooperation mit dem Landfrauenverband Bernkastel-Wittlich, Rechtsanwältin Maud Gladen zu einem Fachvortrag am 22. November 2016 um 19:00 Uhr in die ehemalige Landwirtschaftsschule nach Morbach eingeladen. Rechtsanwältin Maud Gladen ist als Fachanwältin für Familienrecht mit Fragen zu Eltern- und Kindesunterhalt befasst. Sie vertritt als Anwältin sowohl in Anspruch genommene Kinder wie auch Sozialhilfeträger. An Beispielen aus ihrer Anwalts-praxis, erklärt sie unter welchen Voraussetzungen eine Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt bestehen kann und welche Einwendungsmöglichkeiten es gibt.

Teilnahmebeitrag für Mitglieder im Landfrauenverband beträgt 5 Euro, Nichtmitglieder zahlen 10 Euro. Anmeldung und weitere Informationen beim Landfrauenverband, Tel.: 06571/953100, E-Mail: landfrauenverband[at]web.de oder bei Gabriele Kretz, Tel.: 06571/142255, E-Mail: Gabriele.Kretz[at]Bernkastel-Wittlich.de.