A.R.T. entlastet Familien und Pflegehaushalte
Im Rahmen der Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) wurden nun die Voraussetzungen für die Einführung von Windeltonne und Windelsack im gesamten Verbandsgebiet des A.R.T. geschaffen. Familien mit Kleinkindern sowie pflegende Haushalte sollen damit eine günstige Möglichkeit zur Entsorgung von Windeln und anderem Pflegematerial erhalten. Optisch sind diese von normalen Abfallbehältern und amtlichen Abfallsäcken nicht zu unterscheiden. Beantragen kann man die Windeltonne ab dem 15.07.2020.
Durch die Mehrmengen an Abfall bei Familien mit Kleinkindern und in pflegenden Haushalten müssen meist mehr als die 13 in der Jahresgrundgebühr enthaltenen Leerungen in Anspruch genommen werden, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Leider lässt das Gebührenrecht hier nur sehr wenig Spielraum zu, so dass diese Entlastung zunächst mit Blick auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft werden musste.
Familien mit Kleinkindern bis drei Jahren ebenso wie Haushalte, in denen Inkontinenzartikel durch Pflegebedarf anfallen, sollen nun entlastet werden, wenn sie entsprechende Nachweise vorlegen. Ab dem 15. Juli steht auf der Internetseite des A.R.T. ein Bestellsystem für Windelsäcke zur Verfügung. Dort muss ein Nachweis der Berechtigung (Geburtsurkunde beziehungsweise ärztliche Bescheinigung) hochgeladen werden, um die speziellen Abfallsäcke bestellen zu können. Die 40 l-Windelsäcke sind optisch kaum von den etwas größeren Säcken für Restabfall zu unterscheiden.
Ebenfalls auf der Internetseite des A.R.T. sollen Windeltonnen in zwei verschiedenen Größen (80 oder 120 Liter) angeboten werden. Da zusätzliche Behälter nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers aufgestellt werden dürfen, muss dieser hierzu seine schriftliche Einwilligung erteilen. Entsprechende Vordrucke werden auf der Internetseite des A.R.T. ab dem 15. Juli zur Verfügung stehen. Die Gebühren sind abhängig von der gewählten Behältergröße und der Anzahl der Leerungen. Die Abrechnung erfolgt mit dem jährlichen Gebührenbescheid im Folgejahr. Mit der Auslieferung des Behälters wird ein Clipschloss zur Verfügung gestellt, wodurch der Nutzer die Möglichkeit hat, den Behälter vor unzulässiger Befüllung durch Dritte zu schützen.
Die Leerungsgebühren betragen für das 80 l-Gefäß 4,76 Euro und für das 120 l-Gefäß 5,96 Euro je Leerung. Hinzu kommt eine Gebühr für die Lieferung der Tonne.
Außer den Änderungen zur Windeltonne hat die Verbandsversammlung auch noch einmal die Regeln für die Bereitstellung von Behältern zur Leerung konkretisiert. So sollen die Abfallbehälter an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehwegs oder – soweit kein Gehweg vorhanden ist – unmittelbar neben dem Fahrbahnrand mit den Griffen zur Straße bereitgestellt werden, damit die Müllwerker eindeutig erkennen können, dass der Restabfallbehälter tatsächlich geleert werden soll.
Beim Sperrabfall sind bereits heute 5 m³ je Abholung erlaubt. In Ausnahmefällen kam es vor, dass Bürger ganze Hausstände entsorgt haben. Da dem Müllwerker aber eine Aussortierung von mehr als 5 m³ nicht zuzumuten ist, dürfen die Werker solche unzulässig großen Abfallmengen künftig ganz stehen lassen.