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Inzwischen wurden in den kreiseigenen Schulen die Anträge auf Lernmittelfreiheit zur kostenlosen Ausleihe von Schulbüchern für das Schuljahr 2013/14 an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt. Das dem Antrag beigefügte Merkblatt enthält wichtige Hinweise auf die für eine Bewilligung vorzulegenden Nachweise und Angaben, die Antragsteller unbedingt zu beachten haben.

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich, als Schulträger weiterführender Schulen, bittet alle Eltern, die einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen wollen, den Antrag bis spätestens 15. März 2013 bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, einzureichen. Der Schulträger weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem 15. März 2013 eingehende Anträge nur noch in begründeten Ausnahmefällen (Schulwechsler, Klassenwiederholer) angenommen werden.

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