Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2020 können bis zum 30. September 2019 wieder bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gestellt werden.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wip.lwk-rlp.de auszufüllen. Sollte noch kein Zugang für das Portal vorhanden sein, dann über Neuregistrierung Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.

Die Kreisverwaltung in Wittlich hält keine Papieranträge mehr bereit. Die Formulare können alternativ auch von der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/ heruntergeladen werden.

Die Antragsfrist bis zum 30. September gilt für den Teil 1 des Antragsverfahrens. Hier müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2019 oder im Frühjahr 2020 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Die Rodungsbescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der Umwandlung beziehungsweise Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt Anfang Dezember durch die zuständige Kreisverwaltung.

Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist Sebastian Wagner, Tel.: 06571 14-2417, E-Mail: Sebastian.Wagner[at]Bernkastel-Wittlich.de.