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Ab dem 2. Mai 2023 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2024 gestellt werden. Die Anträge müssen spätestens am 31. Mai 2023 im Original bei der Kreisverwaltung vorliegen.

In Teil 1 müssen alle Flächen beantragt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst des Antragsjahres Teil 1 oder im Frühjahr des darauffolgenden Jahres gerodet werden sollen. Dies gilt auch für Flächen, die in Flurbereinigungsverfahren gerodet werden. Ebenfalls sind unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten beziehungsweise Genehmigungen auf Wiederbepflanzung bestockt werden sollen, im Teil 1 zu melden. Die Rodungsbescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen dann erneut beantragt werden. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden. In Flachlage wird die Pflanzung von pilzwiderstandfähige Rebsorten ab 2024 mit einer eigenen Maßnahme eingeführt.

Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober durch die Kreisverwaltung.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden Maßnahme, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. Hier können nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.

Anträge können über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/ elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Portal erleichtert durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages.

Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Internetseite des Ministeriums unter www.mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/ das Merkblatt und die Antragsformulare zum Download bereit

Im Antragsverfahren gibt es einige Neuerungen. In der Flachlage werden Maßnahmen für pilzwiderstandsfähige Sorten (Maßnahme 16, 26, 36, 46) eingeführt. In allen anderen Maßnahmen werden die Pflanzung von pilzwiderstandsfähigen Sorten ebenfalls gefördert. In den Maßnahmen flach und extensiv werden die Fördersätze geändert.

Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich sind Sonja Schneider, 06571 14-2168, sonja.schneider[at]bernkastel-wittlich.de und Sebastian Wagner, 06571 142417, sebastian.wagner[at]bernkastel-wittlich.de.