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Landwirtschaftliche Betriebe und Winzerbetriebe aus Rheinland-Pfalz können bis zum 13. Juli 2012 Förderanträge bei den Kreisverwaltungen stellen. Da die aktuelle Förderperiode der Europäischen Union 2013 ausläuft, werden  5-Jahresverpflichtungen nur für Neueinsteiger und für Programmteilnehmer mit auslaufenden Verträgen im ökologischen Landbau, den Vertragsnaturschutzmaßnahmen, der Anlage von Saum- und Bandstrukturen, der halboffenen Weidehaltung sowie der vielfältigen Fruchtfolge angeboten. Im Falle der vielfältigen Fruchtfolge und der halboffenen Weidehaltung werden bei einer Überschreitung der vorgesehenen Haushaltsmittel die Unternehmen anhand einer Prioritätenliste ausgewählt.

Bei allen anderen Maßnahmen können auslaufende Verträge um ein Jahr bis Ende 2013 verlängert werden. Die betroffenen Betriebe für die Programmteile Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung, Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau sowie Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau werden angeschrieben. Auslaufende Fälle im Programmteil II Umweltschonende Wirtschaftsweise im Unternehmen (Ackerbau) werden nicht verlängert.

Auch in Vertragsnaturschutzprogrammen (Grünland, Acker, Streuobst und Weinberg) werden die gestellten Anträge im Falle der Überzeichnung der Haushaltsmittel nach einer Prioritätenliste bewilligt. Hierbei stehen erneut beantragte Flächen (auslaufende 5-Jahresverpflichtungen) und Anträge von „Partnerbetrieben Naturschutz“ an vorderster  Stelle. In den Programmteilen „Vertragsnaturschutz Acker“ stehen Flächen in Natura 2000-Gebieten und Naturschutzgebieten in der Rangfolge ganz oben.

Alle Flächen müssen entsprechend der Begutachtung durch die PAULa-Vertragsnaturschutzberater naturschutzfachlich geeignet sein. Informationen zu den Vertragsnaturschutzprogrammen gibt Frau Venz, Tel: 06597/2022. Fachliche Fragen zu den anderen Programmteilen beantwortet das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Eifel, Tel: 06561/9480-0.

„Die Auflagen der Agrarumweltmaßnahmen, zu denen sich die Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer verpflichten, gehen deutlich über die Einhaltung der guten fachlichen Praxis hinaus. Die Agrarumweltmaßnahmen sind ein aktiver Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und helfen, den zunehmenden Verbraucherwünschen nach einer naturverträglichen Produktion Rechnung zu tragen,“ betont Landwirtschaftsstaatssekretär Thomas Griese. Der Vertragsnaturschutz  stehe für eine kooperative Zusammenarbeit mit den Landwirten und für die Integration von Naturschutzbelangen in landwirtschaftliche Betriebsabläufe. Griese: „Auf diese Weise werden die Interessen von Naturschutz und Landwirtschaft sinnvoll verknüpft und den Anforderungen der Gesellschaft an eine nachhaltige Landbewirtschaftung in besonderer Weise Rechnung getragen.“

Auf der Internetseite www.pflanzenbau.rlp.de unter dem Thema PAULa-FUL können alle Antragsteller Informationen sowie die Grundsätze der einzelnen Programmteile einsehen.

Alle Fördermaßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission und der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel.

Anträge können bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, noch bis zum 13. Juli 2012 gestellt werden. Für nähere Auskünfte zum Antragsverfahren und zu den Inhalten der jeweiligen PAULa-Programmteile wenden Interessierte sich bitte an Herrn Rainer Neukirch, Telefon: 06571/14-2393, Fax: 06571/14-42393, E-Mail: Rainer.Neukirch[at]Bernkastel-Wittlich.de oder Frau Silvia Streit, Telefon: 06571/14-2415, Fax: 06571/14-42415, E-Mail: Silvia.Streit[at]Bernkastel-Wittlich.de.