Blauzungenkrankheit - Impfpflicht für Rinder, Schafe und Ziegen
Alle Rinder, Schafe und Ziegen ab einem Alter von zehn Wochen müssen gegen den Erreger der Blauzungenkrankheit geimpft werden. Auf Antrag können lediglich Mastrinder ab einem Alter von neun Monaten, die ausschließlich im Stall gehalten und unmittelbar zum Schlachten abgegeben werden, von dieser Impfpflicht ausgenommen werden. Darauf weist der Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hin.
Nach einer tierseuchenrechtlichen Anordnung des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz sollten die Impfungen bei Schafen und Ziegen spätestens bis zum 15. Juli und die Impfungen bei Rindern spätestens bis zum 5. August dieses Jahres erfolgt sein. Der Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel macht alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter darauf aufmerksam, dass diejenigen, die ihrer Impfpflicht noch nicht nachgekommen sind, umgehend Kontakt mit ihrer Tierarztpraxis aufnehmen sollten, um die Impfungen zügig durchführen zu lassen. Des Weiteren sind auch die nachwachsenden Tiere, wenn sie älter als zehn Wochen alt werden, impfen zu lassen. Der Vollzug der Impfungen wird durch entsprechende Einträge in die nationale Tierhalterdatei HIT durch die impfenden Tierärztinnen und Tierärzte nach Vollmachtserteilung durch die Tierhalter dokumentiert. Ein Verstoß gegen die Impfpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Weitere Fragen zu diesem Thema können an den Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel, Tel.: 06571/14353, E-Mail: veterinaeramt[at]bernkastel-wittlich.de gestellt werden.