Blauzungenkrankheit - Tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes vom 12. Februar 2009
Auch dieses Jahr müssen Rinder, Schafe und Ziegen gegen den Erreger der Blauzungenkrankheit (Serotyp 8) geimpft werden. Die tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes wurde in den Tageszeitungen veröffentlicht und ist somit bindend für alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen. Im nachfolgenden Text wird zum leichteren Verständnis lediglich der anordnende Teil wiedergegeben, der vollständige Text kann beim Fachbereich Veterinärdienst der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich eingesehen werden:
Allgemeine Vorgaben zur Durchführung der Impfmaßnahmen:
Die Bestandsimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gesetzlich vorgeschrieben (§4 Abs.1a Satz 1 der EG-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung). Die Bestandsimpfung ist durch den Tierhalter zu veranlassen. Der Tierhalter hat hierzu eine Tierärztin beziehungsweise einen Tierarzt mit der Impfung zu beauftragen. Die Durchführung der Blauzungenimpfung ist bestandsbezogen bei Schafen und Ziegen, sowie einzeltierbezogen bei Rindern in der HI-Tier-Datenbank von der impfenden Tierärztin beziehungsweise dem impfenden Tierarzt zu dokumentieren. Dabei sind das Impfdatum, der verwendete Impfstoff, die eingesetzte Charge sowie die Anzahl der geimpften Tiere anzugeben. Bei der Abgabe von Rindern, Schafen und Ziegen muss der Tierhalter sicherstellen, dass der Abnehmer der Tiere über den Impfstatus des Tieres und den verwendeten Impfstoff in Kenntnis gesetzt wird.
Impfung bei Schafen und Ziegen (bis 15.05.2009):
Bei Schafen und Ziegen ist die einmalige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit bis zum 15. Mai 2009 nach den Angaben des Impfstoffherstellers durchführen zu lassen. Die Blauzungenimpfung darf nicht gleichzeitig mit anderen Impfungen oder medikamentösen Behandlungen durchgeführt werden. Alle Schafe und Ziegen, die das vom Impfstoffhersteller angegebene Mindestimpfalter erreicht haben, sind in die Impfung einzubeziehen. Schafe und Ziegen, die am Impftermin das Mindestimpfalter noch nicht erreicht haben oder danach geboren werden, sind mit Erreichen des Mindestimpfalters unverzüglich zu impfen. Die letzten nachwachsenden Jungtiere sind spätestens bis zum 31.12.2009 zu impfen. Schafe und Ziegen, die bis zum 15.05.2009 nicht impffähig sind, sind bei Wiedererlangung der Impffähigkeit nachzuimpfen.
3. Impfung bei Rindern (bis 15.05.2009):
Rinder sind bis spätestens 15. Mai 2009 nach den Angaben des Impfstoffherstellers gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Die Blauzungenimpfung darf nicht gleichzeitig mit anderen Impfungen oder medikamentösen Behandlungen durchgeführt werden. Alle Rinder, die das vom Impfstoffhersteller angegebene Mindestimpfalter erreicht haben, sind in die Impfung einzubeziehen. Rinder, die am Impftermin das Mindestimpfalter noch nicht erreicht haben oder danach geboren werden, sind mit Erreichen des Mindestimpfalters unverzüglich zu impfen. Die letzten nachwachsenden Jungtiere sind spätestens bis zum 31.12.2009 zu impfen.
Rinder, die erstmalig geimpft werden, müssen zweimal im Abstand von drei bis vier Wochen entsprechend den Angaben des Impfstoffherstellers geimpft werden (Grundimmunisierung).
Weitere Auskünfte erteilt der Fachbereich Veterinärdienst der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06571/14353, E-Mail: veterinaeramt[at]bernkastel-wittlich.de.