Brachliegende Ackerflächen dürfen gemäht werden
Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium hat Landwirten genehmigt, brachliegende Ackerflächen im Bereich der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Daun, Trier-Saarburg, Birkenfeld, Kaiserslautern, Kusel und Pirmasens, der Städte Trier, Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken und den Verbandsgemeinden Mayen-Land, Kaisersesch und Ulmen zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Hinzugekommen sind nun Flächen im Bereich der Landkreise und kreisfreien Städte Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Donnersbergkreis, Frankenthal, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Speyer, Westerwaldkreis und Worms. „Das Unwetter hat die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Mit dieser Maßnahme wollen wir dazu beitragen, einen Futterengpass für die betroffenen Landwirte zu vermeiden“ sagte Landwirtschaftsminister Wissing. Selbst Dauergrünlandflächen seien in einigen von starken Niederschlägen betroffenen Regionen derzeit kaum nutzbar.
Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab 16. Juli in den genannten Regionen brachliegende Ackerflächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen.