Defekte Kühlgeräte werden eingesammelt
Im Landkreis Bernkastel-Wittlich werden haushaltsübliche Kühlgeräte im Rahmen der Elektroschrottsammlung an den Sperrmüllterminen mit einem separaten Fahrzeug eingesammelt. Stefan Lex, Abfallberater des Landkreises, weist darauf hin, dass haushaltsübliche Kühlgeräte auch kostenfrei an der Sammelstelle für Elektroschrott auf dem Gelände des Entsorgungszentrums des Landkreises in Sehlem abgegeben werden können. Die Öffnungszeiten und eine Anfahrtsbeschreibung sind im Abfallratgeber aufgeführt. Bei Transport und Anlieferung ist darauf zu achten, dass keine Flüssigkeiten oder Gase (FCKW, Butan, Pentan oder ähnliche) freigesetzt werden. Die Kühlschlangen müssen unbeschädigt und dicht sein.
Für gewerbliche Kühlgeräte wie zum Beispiel Selbstbedienungstheken oder Getränkeautomaten, die nach dem 13. August 2005 gekauft wurden, ist der Gerätehersteller zur Rücknahme verpflichtet. Für die Entsorgung gewerblicher Kühlgeräte, die vor diesem Zeitpunkt gekauft wurden, ist der Eigentümer verantwortlich.
Bei Fragen zur Entsorgung von Kühlgeräten können sich Interessierte gerne an Stefan Lex, Tel.: 06571/14-2414, E-Mail: Stefan.Lex[at]Bernkastel-Wittlich.de wenden.