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An den Abholtagen des Sperrmülls werden Elektrogeräte – darunter auch Kühlgeräte – von Anwesen, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, eingesammelt. Dies betrifft auch Elektrokleingeräte. Diese Entsorgung gilt jedoch nur für Geräte, die üblicherweise in privaten Haushalten genutzt werden.

Die Einsammlung des Elektroschrotts beginnt am Abholtag bereits um 6.00 Uhr. „Stellen Sie die Artikel bitte erst am Vortag zur Abholung bereit“, bittet Stefan Lex, Abfallwirtschaftsberater der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. „Elektroschrott, der im öffentlichen Verkehrsraum schon Tage vorher herausgestellt wird, kann den Straßenverkehr behindern oder Gehwege unnötig blockieren. Zu frühes Herausstellen erhöht auch den Anreiz für fremde Personen, den Elektroschrott zu durchwühlen oder fremde Abfälle einfach zum Elektroschrott dazu zustellen“. Für das Herausstellen des Elektroschrotts gelten die gleichen Regeln wie für den Sperrmüll mit der Ausnahme, dass auch kleine Elektroartikel mitgenommen werden.

Eine Liste von Geräten, die bei der Elektroschrottsammlung mitgenommen werden, ist im Abfallratgeber 2010 aufgeführt. Diese Elektrogeräte können auch kostenlos an der Sammelstelle für Elektroschrott auf dem Gelände des Entsorgungszentrums Sehlem, Am Orschbach 1, 54518 Sehlem, abgegeben werden. Geöffnet hat die Elektroschrottsammelstelle montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 16.45 Uhr und samstags von 8.30 Uhr bis 11.45 Uhr. Abfallberater Stefan Lex weist darauf hin, dass der Elektroschrott bei Transport und Anlieferung so gesichert werden muss, dass keine Flüssigkeiten, wie zum Beispiel Radiatoröl, freigesetzt werden können. Anlieferungen von mehr als zehn Haushaltsgroßgeräten oder der entsprechenden Menge an sonstigen Elektrogeräten müssen vorab telefonisch bei der Eingangskontrolle (Tel.: 06508/335) angemeldet werden. Für gewerblich genutzte Elektrogeräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, sind die Hersteller zur Rücknahme verpflichtet. Hersteller und Nutzer können hier eigene Vereinbarungen für die Entsorgung treffen. Die Entsorgung dieser Geräte ist in der Regel kostenpflichtig. Zur Entsorgung von gewerblich genutzten Altgeräten, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, ist der Besitzer verpflichtet.

Fragen zur Entsorgung dieser Geräte beantwortet gerne Abfallberater Stefan Lex von der Abfallberatung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06571/14-2414, E-Mail: Stefan.Lex[at]Bernkastel-Wittlich.de.