Einzugsermächtigung für Abfallgebühr vermeidet teure Mahnung
Ende Februar 2008 haben die Bürgerinnen und Bürger die diesjährigen Abfallgebührenbescheide erhalten. Die Gebührenzahlungen waren beziehungsweise sind fällig zum 1. April 2008 und zum 1. Oktober 2008.
Leider haben einige Bürgerinnen und Bürger vergessen, die Gebührenrate zum 1. April 2008 zu zahlen. In Kürze wird der Betrieb Abfallwirtschaft gegenüber den säumigen Gebührenschuldnerinnen und –schuldnern Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Die Kreisverwaltung rät deshalb, die Außenstände sofort zu begleichen. Noch ein Tipp: Verfügt der Betrieb Abfallwirtschaft über eine Bankeinzugsermächtigung, so geraten fällige Abfallgebühren nicht in Vergessenheit. Unangenehme Mahn- und Vollstreckungsverfahren werden dadurch vermieden. Fragen zu den Abfallgebühren beantworten für das Gebiet
- der Stadt Wittlich und der Gemeinde Morbach: Aline Hoffmann, Tel.: 06571/14-335
- der Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Manderscheid, Traben-Trarbach und Thalfang am Erbeskopf: Marlies Heinz, Tel.: 06571/14-308
- der Verbandsgemeinden Kröv-Bausendorf, Neumagen-Dhron und Wittlich-Land: Bettina Zender, Tel.: 06571/14-492