Eis und Schnee behindern die Müllabfuhr!
Eis- und Schneeglätte machen der Müllabfuhr zu schaffen. Oftmals werden Nebenstraßen nicht geräumt, tagelang bleibt dort der Schnee liegen, es bildet sich eine Eisschicht, die Fahrbahn ist glatt. Der Betrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Bernkastel-Wittlich erinnert die Bürgerinnen und Bürger deshalb nochmals an die Räum- und Streupflicht. Nicht nur die Gehwege sind freizuhalten, auch die Straßen sind zu räumen, damit diese von Ver- und Entsorgungsfahrzeugen, wie z.B. Müllfahrzeugen oder auch Rettungsfahrzeugen befahren werden können. „Selbst wenn eine Straße noch von PKW oder Kleintransportern trotz Glätte befahren wird, ist die Gefahrenlage für und durch große LKW umso größer“, gibt die Leiterin des Betriebes Abfallwirtschaft, Ute Braun, zu bedenken. „Nicht auszudenken, zu welchen Sach- und Personenschäden es kommen kann, wenn ein schweres Müllfahrzeug ins Rutschen gerät. Ein Arbeitsunfall hat sich kürzlich ereignet. Ein Müllwerker ist beim Beladen des Fahrzeug aufgrund der Glätte ausgerutscht und hat sich schwer verletzt.“ Deshalb bittet Ute Braun um Verständnis, dass die Müllfahrzeuge eis- und schneeglatte Straßen nicht befahren. Die Entsorgungsunternehmen bemühen sich, eine ausgefallene Sammlung nachzuholen. Werden Straßen nicht geräumt und hält die Straßenglätte mehrere Tage an, so ist ein Nachfahren nicht mehr möglich, denn der Abfuhrplan muss eingehalten werden. In solchen Fällen bittet der Landkreis die Bürgerinnen und Bürger, die zur Abholung bereitgestellten Abfälle – Mülltonnen, Sperrmüll, Altpapier und gelbe Säcke – aus dem Straßenraum wegzuräumen und am nächsten regulären Abfuhrtermin wieder bereit zu stellen. „Wir alle sind an einer pünktlichen Müllabfuhr interessiert“, so Braun. „Wir Bürgerinnen und Bürger können dazu beitragen, dass es funktioniert, nämlich indem wir bei Eis und Schnee die Straßen und Gehwege räumen und abstreuen.“