Eis und Schnee: Gutscheine für nicht gefahrene Abfall-Touren
Am 18. März tagte die Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) in einer Videokonferenz. Auf der Tagesordnung stand neben dem Abschlussbericht des Witzenhausen Instituts zur Biotüte auch der Umgang mit witterungsbedingten Ausfällen bei der Abfallsammlung.
Nicht nur das wissenschaftliche Fazit für die Biotüte ist positiv ausgefallen, auch die Entscheidung zur Ausgabe von Gutscheinen für vergünstigte Abfallsäcke im Fall von nicht geleerten Behälter aufgrund von Eis und Schnee.
Im Winter schneit es und es kann glatt sein. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Schnee und Eis führten schon immer zu Ausfällen bei der Leerung von grauen und blauen Tonnen oder Gelben Säcken; nicht nur in der Region Trier.
In den vergangenen Wochen wurden vielfach Forderungen an den A.R.T. herangetragen, die ausgefallenen Touren nachzufahren, kostenlos Säcke bei der nächsten Sammeltour mitzunehmen oder Leerungsgebühren für Zusatzleerungen entfallen zu lassen.
Der A.R.T. hat sich mit der Angelegenheit intensiv befasst und alle Aspekte ausführlich beleuchtet. Auch künftig muss beachtet werden, dass ausschließlich der Fahrer die Verantwortung für das Führen des Fahrzeuges trägt und für die Sicherheit seiner Kollegen und anderer Verkehrsteilnehmer verantwortlich ist. Auch in anderen Gegenden Deutschlands – in denen es zum Teil deutlich häufiger zu Ausfällen aufgrund von Eis und Schnee kommt – sehen die Abfallsatzungen für Fälle höherer Gewalt keine Erstattungsansprüche oder das Nachfahren von Touren vor. Vielmehr entsprachen die bisherigen Regelungen der Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände des Landes Rheinland-Pfalz.
„Vor dem Hintergrund der Systemumstellungen ist der Wunsch der Betroffenen nach materieller oder finanzieller Entlastung für uns durchaus nachvollziehbar. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, der Gleichbehandlung und der Gebührengerechtigkeit gibt es aber enge Grenzen für Kulanzregelungen.“ erklärt Stefan Mock, stellvertretender Verbandsdirektor des A.R.T.
Künftig können nachweislich Betroffene über das Service-Telefon des A.R.T. einen Gutschein anfordern. Dieser Gutschein berechtigt zum Kauf von amtlichen Abfallsäcken zum Preis von 3 € je Sack. Die normale Gebühr für amtliche Abfallsäcke liegt mit 8,20 € deutlich höher.
Bereits seit der Einführung der Biotüte 2018 begleitet das unabhängige Witzenhausen Institut die Entwicklungen im Rahmen der Erfassung von Bioabfällen im Verbandsgebiet des A.R.T. Nach einem ersten positiven Zwischenbericht Anfang 2020 wurde der Auftrag um ein Jahr verlängert, um die weitere Entwicklung zu beobachten und zusätzliche Erkenntnisse hinsichtlich Quantität und Qualität des Systems zu gewinnen.
Lag die Erfassungsmenge im Jahr 2018 noch bei circa 2 kg pro Einwohner und Jahr, konnte diese im Jahr 2019 auf 4,2 kg gesteigert werden. Im Jahr 2020 wurden im Mittel 19,4 kg Biogut pro Einwohner erfasst. Hier hat vor allem die Einführung des Identsystems für Restabfall, aber auch die stetige Optimierung der Containerstandplätze zur deutlichen Steigerung der Bioabfallmengen geführt. Die Hochrechnung für das Jahr 2021 geht von 23 kg pro Einwohner und Jahr aus. „Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass das System Biotüte als Bringsystem, wie es vom Zweckverband A.R.T. umgesetzt wurde, von der Erfassungsleistung für haushaltsstämmiges Biogut als gleichwertiges System zur Biotonne zu werten ist.“ lautet das Fazit von Dr. Kern, Leiter des Witzenhausen Instituts, im Rahmen seiner Abschlusspräsentation. Somit stehen dem Konzept Biotüte keine rechtlichen Hürden im Weg – die politische Bewertung des Systems obliegt nun den zuständigen Gremien der Mitglieder im Zweckverband.