Engagierte Vereine für Jugendschutz im Karneval
Landrat Eibes dankte 25 engagierten Karnevalsvereinen und Organisationen, die sich in diesem Jahr der Selbstverpflichtung zum Jugendschutz im Karneval angeschlossen haben. Das ist ein neuer Rekord. Ziel der Initiative ist es, auch in der Karnevalszeit Kinder und Jugendliche vor schädlichem Alkoholkonsum zu schützen, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten sowie Veranstalter zu sensibilisieren.
In diesem Jahr haben sich diese Vereine und Organisation der Aktion „Närrische Selbstverpflichtung“ angeschlossen und sich damit für den Jugendschutz im Karneval engagiert:
CV Ürziger Rotschwänzchen e. V.
Dorfleben Hunschda Felseretscha e. V., Morbach
Feuerwehrkameradschaft Andel e. V.
Karnevalsgemeinschaft Wengerohr e. V.
Karnevalsverein „Oestelbachlerchen“ 1978 Osann e. V.
Karnevalsverein „Piffich Kerl´cher“ Wintrich e.V.
Karnevalsverein „Burgnarren“ e. V., Landscheid
Karnevalsverein „Huckebein“ e. V., Bernkastel-Kues
Karnevalsverein „Juffernarren“ e. V., Brauneberg
Karnevalsverein „Welle Baie“ e. V., Monzelfeld
Karnevalsverein „Zeltinger Reisfresser“ e. V.
Karnevalsverein Grafschafter Narren e.V., Veldenz
Karnevalsverein Klosternarren e. V., Traben-Trarbach/Wolf
Karnevalsverein Kröver Reichsnarren 1965 e. V.
Karnevalsverein Traben-Trarbach e. V.
Karnevalverein „Muuk un Fräsch“ Sehlem-Esch e. V.
KG „Dilldappen“ 1924 e. V., Morbach
Kleiner Verein Hohler Köpfe e. V., Traben-Trarbach
Mehrgenerationenverein Thiergarten e. V., Malborn-Thiergarten
Möhnenclub Reil
Möhnenverein Oberscheidweiler e. V.
Musikverein 1897 Monzel e. V.
Musikverein Morscheid e. V.
Musikverein Salmrohr e. V.
Sportverein Wildstein Kautenbach e. V., Traben-Trarbach
Gerade in der Karnevalszeit trinken Jugendliche häufig hochprozentigen Alkohol, der ihnen nach dem Jugendschutzgesetz gar nicht verkauft werden dürfte. Veranstalter und Inhaber von Verkaufsstellen sind verpflichtet, das Jugendschutzgesetz zu beachten. Bei Jugendschutzkontrollen wurden dennoch auch in diesem Jahr Minderjährige mit hochprozentigem Alkoholmischgetränken angetroffen.
Der Appell des Jugendschutzbeauftragten im Landkreis Bernkastel-Wittlich richtete sich an die Veranstalter von Karnevalsumzügen keinen Alkohol an Zuschauer abzugeben, da damit Kinder und Jugendliche zu leicht an Alkohol gelangen. Außerdem wurde aufgerufen, den Jugendschutz auch im Karneval zu beachten.
Auch nach dem Karneval wird es weitere Informationsangebote zum Jugendschutz und zur Suchtprävention geben. Die Suchtpräventionsstelle der Caritas Wittlich informiert ganzjährig in weiterführenden Schulen über Alkohol und die Folgen des Alkoholmissbrauchs.
Der Arbeitskreis „Erziehungskompetenz stärken“ organisiert in diesem Jahr Veranstaltungen zur Medienkompetenz, zum Thema „Cybermobbing“ sowie zu weiteren Erziehungs- und Präventionsthemen.
Weitere Informationen gibt es bei Stephan Rother, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Jugendschutz, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, Tel.: 06571 14-2220, Fax: 06571 14-42220, E-Mail: Stephan.Rother[at]Bernkastel-Wittlich.de.