Entsorgung von Gasentladungslampen
Unbrauchbare Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren dürfen nicht in die Restmülltonne oder zum Sperrmüll geworfen werden. Denn hier geht das Lampenglas unweigerlich zu Bruch und gesundheitsgefährdendes Quecksilber wird freigesetzt.
Zur umweltgerechten Entsorgung von Energiesparleuchten hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeindeverwaltungen im Landkreis und der Gemeindeverwaltung Morbach ein bürgernahes Rücknahmesystem für Gasentladungslampen eingerichtet. Sammelkartons stehen bei den Verwaltungen bereit.
Gesammelt werden haushaltsübliche Energiesparlampen, UV-Strahler und Leuchtstoffröhren. Diese sind meist stab- oder ringförmig. Es werden aber auch Energiesparlampen mit Schraub- und Steckfassung verkauft, die den üblichen Glühbirnen äußerlich ähnlich sind. Nicht gesammelt werden Glühlampen, Fahrzeuglampen und LED-Leuchten. Solche Lampen können in die Mülltonne eingefüllt werden.
„Da die Kapazitäten der Sammelstellen bei den Verwaltungen beschränkt sind, können nur haushaltsübliche Lampenmengen bis zu fünf Lampen pro Anlieferer von Privathaushalten angenommen werden“ erläutert Stefan Lex, Abfallberater der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Größere Lampenmengen können auch weiterhin kostenfrei an der Sammelstelle für Elektroaltgeräte auf dem Gelände des Entsorgungszentrums in 54518 Sehlem, Am Orschbach, abgegeben werden. Diese Sammelstelle ist selbstverständlich auch für Privathaushalte geöffnet.
Die bei den Sammelstellen abgegebenen Lampen werden dem bundesweiten Rücknahmesystem für Beleuchtungskörper zugeführt. Ein umweltschonendes Recycling und die ordnungsgemäße Entsorgung werden gewährleistet.
Abfallberater Lex weist darauf hin, dass Lampen auch am Problemmüllfahrzeug abgegeben werden können. Die Standorte und Standzeiten des Fahrzeuges sind im Abfallratgeber 2010 und hier aufgeführt. Ansprechpartner ist Abfallberater Stefan Lex, Tel.: 06571/14-2414. E-Mail: Stefan.Lex[at]Bernkastel-Wittlich.de.