Entsorgung von Grünschnitt
Bei Gartenarbeit und Gehölzschnitt fallen Heckenschnitt, Äste, Rasenschnitt und andere vergleichbare pflanzliche Gartenabfälle an. Diese Abfälle können, soweit sie nicht kompostiert werden, den Grünschnittannahmestellen angeliefert werden.
Zum Grünschnittabfall zählen Äste, Baumschnitt, Baumstämme, Gras, Heckenschnitt, Laub, Moos, Rinde, Wurzeln, sowie vergleichbare pflanzliche Gartenabfälle.
Nicht in den Grünschnitt gehören dagen Küchenabfälle, Essensreste, Produktionsabfälle pflanzlicher Art
(zum Beispiel Trester, Weinschlamm) mit Virus- und Bakterienkrankheiten befallenes Grüngut, Dung und Einstreu von Tieren, imprägnierte, lackierte oder geteerte Pfähle und Hölzer sowie Möbelteile oder Hausmüll und hausmüllähnliche Abfallstoffe.
Die Anschriften und Öffnungszeiten der Grünschnittannahmestellen sind im Abfallratgeber aufgeführt und im Internet unter www.bernkastel-wittlich.de/gruenschnitt.html zu finden. Wenn Bedarf an Schreddermaterial besteht, kann dieses - soweit vorhanden - auch von dort kostenfrei abgeholt und auf dem eigenen Grundstück verwendet werden.
Grünschnittabfälle in Mengen bis zu zwei Kubikmeter können zweimal im Kalenderjahr kostenfrei abgeholt werden. Die Abholung kann mit den im Abfallratgeber abgedruckten Grünschnittkarten angefordert werden.
In Ausnahmefällen können Äste unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften verbrannt werden. Dies ist jedoch genehmigungspflichtig. Diese Genehmigungen sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung, in verbandsfreien Gemeinden oder Städten bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Keinesfalls dürfen Grünschnittabfälle am Waldrand abgelagert werden. Dieses so genannte „wilde“ Ablagern, aber auch das illegale Verbrennen kann teuer werden – für das widerrechtliche Ablagern beziehungsweise Verbrennen einer Kofferraumladung Grünschnittabfälle ist zum Beispiel ein Bußgeld von rund 50 Euro vorgesehen.
Die Anlieferung von Grünschnitt durch Anlieferer, die nicht an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind im Abfallratgeber aufgeführt.
Weitere Informationen können beim Abfallberater der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Stefan Lex, Tel.: 06571/14414, E-Mail: Stefan.Lex[at]Bernkastel-Wittlich.de, erfragt werden.