Entsorgung von Kühlgeräten
In unserem Landkreis werden haushaltsübliche Kühlgeräte aus Haushalten und von Anwesen, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, im Rahmen der Elektroschrottsammlung eingesammelt. Elektroschrott wird an den Sperrmüllterminen eingesammelt.
Stefan Lex, Abfallberater des Landkreises Bernkastel-Wittlich, weist darauf hin, dass haushaltsübliche Kühlgeräte auch kostenfrei an der Sammelstelle für Elektroschrott auf dem Gelände des Entsorgungszentrums des Landkreises in 54518 Sehlem, Am Orschbach, abgegeben werden können. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 16.45 Uhr und samstags von 8.30 Uhr bis 11.45 Uhr. Eine Anfahrtsbeschreibung ist im Abfallratgeber abgedruckt.
Es ist darauf zu achten, dass aus den Kühlgeräten bei Transport und Anlieferung keine Flüssigkeiten oder Gase (FCKW, Butan, Pentan oder ähnliches) freigesetzt werden. Die Kühlschlangen müssen unbeschädigt und dicht sein. Für gewerbliche Kühlgeräte (zum Beispiel Selbstbedienungstheken, Getränkeautomaten), die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, ist der Gerätehersteller zur Rücknahme verpflichtet. Für die Entsorgung der vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebrachten gewerblichen Geräte ist der Eigentümer verantwortlich.
Bei Fragen zur Entsorgung von Kühlgeräten wenden Interessierte sich bitte an Stefan Lex von der Abfallberatung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06571/14-2414, E-Mail: Stefan.Lex@Bernkastel-Wittlich.de.