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Aufgrund einer aktuellen Mitteilung des Landesbetriebes Mobilität Trier (LBM) wird darauf hingewiesen, dass die Bauverbotszone bei klassifizierten Straßen (Bundes- und Landesstraßen 20 m und Kreisstraßen 15 m, jeweils ab dem äußeren Rand der befestigten Fahrbahn) auch für Hochsitze einzuhalten ist. Die Jagdausübungsberechtigten dürfen gerne vor Errichtung eines Hochsitzes den Standort mit der zuständigen Straßenmeisterei abstimmen, um unnötige Auf- und Abbauarbeiten zu vermeiden.