Erstattung der Kindergarten-Elternbeiträge 2008 für „Kann-Kinder“ und Erweiterung der Beitragsfreiheit
Erstattung für „Kann-Kinder“
Seit Januar 2006 ist der Besuch des Kindergartens in Rheinland-Pfalz für alle Kinder im Jahr vor ihrer Einschulung beitragsfrei. Für alle Kinder, die im Jahr 2008 regulär eingeschult werden, also bis zum 31. August 2002 geboren wurden, kein Problem: Die Einrichtung hat seit 1. September 2007 keine Beiträge mehr von den Eltern erhoben.
Beitragsfrei soll der Kindergartenbesuch im Jahr vor der Einschulung auch für die so genannten „Kann-Kinder“ sein, dass heißt Kinder, die nach dem 31. August 2002 geboren wurden und auf Antrag der Eltern zum Schuljahr 2008/2009 vorzeitig eingeschult werden. Weil für diese Kinder erst im Nachhinein feststeht, dass sie das „letzte Kindergartenjahr“ besucht haben, sieht das Kindertagesstättengesetz folgende Rückabwicklung vor:
Erst nachdem ihr Kind tatsächlich zur Schule geht, können sich die Eltern die vom 1. September 2007 bis zur Einschulung 2008 gezahlten Kindergarten-Elternbeiträge durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erstatten lassen. Der Antrag auf Rückerstattung der Kann-Kinder-Elternbeiträge 2008 kann hier heruntergeladen werden und ist bis zum 31. Oktober 2008 beim Fachbereich Jugend und Familie der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, einzureichen. Auf dem Antrag sind die vorzeitige Einschulung des Kann-Kindes durch die Grundschule und die Höhe der vom 1. September 2007 bis zur Einschulung 2008 gezahlten Beiträge durch den Kindergarten zu bestätigen.
Erweiterung der Beitragsfreiheit
Der Besuch des Kindergartens in Rheinland-Pfalz ist ab August 2010 beitragsfrei; die Beitragsfreiheit umfasst alle Kinder ab vollendetem zweitem Lebensjahr bis zu ihrer Einschulung.
Bis August 2010 wird der Besuch des Kindergartens schrittweise beitragsfrei. Derzeit sind alle Kinder im letzten Kindergartenjahr beitragsbefreit. Für den Zeitraum 1. September 2008 bis 31. August 2009 sind alle Kinder im letzten und vorletzten Kindergartenjahr, ab 1. September 2009 sind alle Kinder der letzten drei Kindergartenjahrgänge beitragsbefreit. Die Rückerstattung der Kann-Kinder-Beiträge wird in 2008 letztmalig durchgeführt. Durch die ab 1. September 2008 in Kraft tretende Beitragsfreiheit für die Kinder ab dem vorletzten Kindergartenjahr und die schrittweise Umsetzung der Beitragsfreiheit bis 2010 wird die bisherige gesonderte Rückerstattung der Kann-Kinder-Beiträge künftig hinfällig. Für Rückfragen stehen die Kindergartenleitungen oder Alexandra Gansen, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06571/14294, E-Mail: Alexandra.Gansen[at]Bernkastel-Wittlich.de) gerne zur Verfügung.