Fachbereich Gesundheit empfiehlt rechtzeitige Impfung gegen Masern
Da in mehreren Orten von Rheinland-Pfalz Fälle von Masernerkrankungen aufgetreten sind informiert der Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich über die Vorbeugung einer Masernerkrankung.
Die Masernerkrankung ist eine Virusinfektion die bei Kindern und Erwachsenen auftreten kann. Sie ist eine der ansteckendsten Krankheiten, die durch Sprechen, Husten, Niesen und durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen von erkrankten Menschen übertragen wird.
Die Erkrankung, die durch Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten einen Ausschlag im Mundbereich und einen charakteristischen Hautausschlag gekennzeichnet ist, kann weitere schwerwiegende Erkrankungen nach sich ziehen wie zum Beispiel Mittelohrentzündung, Bronchitis, Lungenentzündung, Durchfall oder sogar eine Gehirnentzündung mit Bewusstseinsstörungen bis zum Koma.
Zur Vorbeugung einer Masererkrankung gibt es einen Impfstoff. Dieser wird auch in kombinierter Zusammensetzung mit dem Mumps- und dem Röteln- sowie auch mit dem Windpockenvirus angeboten. Die Erstimpfung sollte im Alter von vollendetem 11. bis zum 14. Monat erfolgen. Die empfohlene Zweitimpfung wird im Alter von 15 bis 23 Monaten empfohlen. Die zweite Masernimpfung kann 4 bis 6 Wochen nach der ersten Masernimpfung erfolgen.
Für folgende Personen wird eine Impfung empfohlen:
Nach 1970 geborene ungeimpfte beziehungsweise in der Kindheit nur einmal geimpfte Personen, die älter als 18 Jahre sind oder nach 1970 geborene Personen, die älter als 18 Jahre sind, mit unklarem Impfstatus.
Nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, die im Gesundheitswesen und bei der Betreuung von immungeschwächten Personen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind.
Impfung nach Kontakt mit Erkrankten – ungeimpfte ab dem Alter von 9 Monaten beziehungsweise in der Kindheit nur einmal geimpfte Personen oder Personen mit unklaren Impfstatus mit Kontakt zu Masernkranken, möglichst innerhalb von drei Tagen nach Kontakt.
Im Rahmen eines Ausbruchs – nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit.
Der Fachbereich Gesundheit bittet um Überprüfung der Impfhefte auf Vollständigkeit sämtlicher von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut empfohlenen Impfungen, insbesondere im aktuellen Zusammenhang die Überprüfung der Masernimpfung. Fehlende oder unvollständige Impfungen sollen möglichst rasch nachgeholt werden.
Für weitere Informationen und Rückfragen wenden sich Interessierte an den Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06571/14-2451, E-Mail: Christa.Greis[at]Bernkastel-Wittlich.de.