Fachbereich Gesundheit warnt vor Magen-Darm-Erkrankung durch das „Norovirus“
Zur Zeit treten auch im Landkreis Bernkastel-Wittlich vermehrt Häufungen von Magen-Darm-Erkrankungen auf. Neben anderen Viren und Bakterien sind häufig auch die „Noroviren“ die Verursacher von Magen-Darm-Erkrankungen. Noroviren sind weltweit verbreitet und Infektionen kommen in allen Altersgruppen vor.
Typischerweise verursachen Noroviren Ausbrüche in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Altersheimen. Zu Krankheitshäufungen kommt es meist in den Wintermonaten.
Die Übertragung der Noroviren erfolgt über Stuhl oder Erbrochenes. Auch können mit dem Erreger verunreinigte Speisen und Getränke die Erkrankung auslösen. Die Zeit zwischen Aufnahme des Erregers bis zum Auftreten der ersten Symptome ist kurz: zehn Stunden bis zu drei Tagen.
Die Beschwerden dauern von zwölf Stunden bis zu drei Tagen an. Es kommt zu akut beginnenden Magen-Darm-Beschwerden, die durch Durchfälle und Erbrechen charakterisiert sind. Es besteht ein ausgeprägtes Krankheitsgefühl mit Bauch-, Muskel- und Kopfschmerzen, Übelkeit, vereinzelt in Begleitung von Temperaturerhöhung.
Die Ansteckungsfähigkeit besteht während der akuten Erkrankung und noch mindestens zwei Tage nach Abklingen der Beschwerden. In Ausnahmefällen bis zu 14 Tagen, was die sorgfältige Beachtung der Hygieneregeln auch im Anschluss an die Erkrankung erforderlich macht.
Die Behandlung erfolgt symptomatisch (zum Beispiel Korrektur des Elektrolyt- und Wasserhaushaltes). Nach durchgemachter Norovirusinfektion kommt es nur zu einer kurz dauernden Immunität. Eine spezielle Vorbeugung, zum Beispiel durch eine Impfung, steht nicht zur Verfügung. Jedoch kann man sich durch konsequente Einhaltung von Hygienemaßnahmen vor einer Ansteckung schützen, insbesondere durch häufiges Händewaschen. Beim Auftreten der Erkrankung sollen im häuslichen Bereich folgende Hygieneregeln durchgeführt werden, um weitere Infektionen zu vermeiden:
• häufiges Händewaschen
• Verwendung von Flüssigseife satt Seifenstücken
• personenbezogene Handtücher
• Einschränkung von Personenkontakten
Nach dem Infektionsschutzgesetz dürfen Kinder unter sechs Jahren, die an einer infektiösen Magen-Darm-Erkrankung leiden oder dessen verdächtig sind, keine Gemeinschaftseinrichtungen besuchen. Der Besuch der Einrichtung ist erst 48 Stunden nach Abklingen der klinischen Symptome wieder gestattet. Ebenso dürfen erkrankte Personen nicht in Lebensmittelbetrieben tätig sein und keine betreuenden Tätigkeiten in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen ausüben. Eine Wiederaufnahme sollte frühestens zwei Tage nach Abklingen der klinischen Symptome erfolgen. In den folgenden vier bis sechs Wochen ist die Händehygiene besonders sorgfältig zu betreiben.