Fachtagung zu Jugendschutz bei Veranstaltungen
Jugendschutz bei Veranstaltungen ist ein Dauerthema: Jugendliche und junge Erwachsene sollen die Möglichkeit haben zu feiern und Spaß zu haben. Dabei darf jedoch das Jugendschutzgesetz nicht außer Acht gelassen werden. Es soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihre Entwicklung schützen, bspw. vor dem Konsum von Alkohol.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es gerade bezüglich des sensiblen Themas „Jugendschutz bei Veranstaltungen“ immer wieder Fragen und schwierige Situationen in der Praxis gibt. Die meisten kritischen Punkte lassen sich im Vorfeld der Veranstaltung bei einer praxisorientierten Planung klären. Der Arbeitskreis Jugendschutz/Suchtprävention im Kreis Bernkastel-Wittlich möchte die unterschiedlichen Fragestellungen aufgreifen: Worin liegt der Sinn und Zweck des Jugendschutzes? Wie gehe ich als Verantwortliche(r) im Verein, in der Gemeinde usw. mit den Jugendschutzbestimmungen um? Welche haftungsrechtlichen Konsequenzen können auf den Veranstalter zukommen?
Nur ein Beispiel: Eine Gruppe junger Leute zwischen 14 und 19 Jahren randaliert im Festzelt, nachdem sie vom Sicherheitsdienst aufgefordert werden, um 03.00 Uhr das Zelt zu verlassen. Die Folgen sind Anzeigen wegen Körperverletzung und Beleidigung. Die polizeilichen Feststellungen ergeben außerdem, dass Alkohol (Bier und Spirituosen) unkontrolliert an die jungen Leute ausgegeben, bzw. der Verzehr gestattet wurde, Alterskontrollen nur bis 23.00 Uhr erfolgten, ein Aushang der wichtigsten Jugendschutzbestimmungen fehlte und kein alkoholfreies Getränk billiger angeboten wurde als die alkoholhaltigen Getränke.
Zu seiner Informationsveranstaltung am Dienstag den 29.05.2007, in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Sitzungssaal N 8, in Wittlich lädt der Arbeitskreis alle Interessierten ein, sich mit dem Thema Jugendschutz bei Veranstaltungen näher zu befassen. Von 18.30 Uhr bis 22.00 Uhr haben Vertreter von Gemeinden, Vereinen, Verbänden und Schulen die Gelegenheit, sich zu informieren und sich gemeinsam mit verschiedenen Fachleuten von Jugendamt, Polizei und Ordnungsamt mit dem Thema auseinander zu setzen. Haftungs- und zivilrechtliche Aspekte beleuchtet Rechtsanwalt Winfried Schabio vom Rechtsanwaltsbüro Schabio in Wittlich.
Ansprechpartner für die Veranstaltung des Arbeitskreises Jugendschutz/Suchtprävention im Kreis Bernkastel-Wittlich sind Kreisjugendpfleger Peter Caspers (Tel.: 06571/14-389) und der Beauftragte für Jugendsachen der Polizeidirektion Wittlich, Hubert Lenz (Tel.: 06571/9152-527).